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18.04.2022

Transparenzregister - Pflicht zur Eintragung beachten

Seit dem letzten Sommer ist jede im Handelsregister eingetragene Gesellschaft verpflichtet, im Transparenzregister den oder die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens anzugeben. Für zuvor gegründete Gesellschaften galten bisher Übergangsfristen, bis zu deren Ablauf die Nichteintragung nicht sanktioniert wurde. Für die AG, SE und KGaA ist diese am 30.03.2022 bereits abgelaufen, für die GmbH gilt der Übergang noch bis zum 30.06.2022. Danach drohen empfindliche Bußgelder! Die Anmeldung erfolgt online, z.B. über den folgenden Link: Transparenzregister



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Herzlich willkommen 

Mit den enthaltenen Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Eindruck von unserem Tätigkeitsfeld vermitteln und Sie über aktuelle juristische Entscheidungen informieren. 

Selbstverständlich ersetzen diese Informationen nicht die fachlich fundierte und individuelle Beratung. Wir bitten Sie deshalb sich bei gegebenen Anlass vertrauensvoll an uns persönlich zu wenden.




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Notarielle Tätigkeitsfelder



Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. 

Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Be­rei­che notarieller Amtstätigkeiten vor.

Vorlesungen & Vorträge

18. o. 19.11.2022

Hofübergabeseminar 

Vortrag Bayerischer Bau­ern­ver­band, Termin wird noch bekannt gegeben
Vortragsunterlagen im Notariat anfordern ⟩

09.11.2022

Erben und Vererben: Vermögensverteilung und Pflichtteilsvermeidung

Vortrag Sparkasse Passau am 09.11.2022 in Tittling, Marktplatz 40 
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Dr. Stefan Bandel Michael Pich
Ihr Notar in Passau